AGB
Transportbedingungen
a.) Inhaltsstoffe:
In die/den bereitgestellten Behälter dürfen nur die vorab vereinbarten
Abfallstoffe eingebracht werden! Sondermüll (besonders überwachungsbedürftiger Abfall) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Für Verstöße haftet der Auftraggeber!
b.) Abstellen von Transportbehältern:
Die Transportbehälter werden nur auf fester Straße oder ausreichend befestigten Hofeinfahrten abgesetzt. Wird vom Auftraggeber verlangt, dass Bürgersteige oder schmale Einfahrten benutzt werden sollen, so hat der Auftraggeber für alle hierdurch entstehenden Schäden selbst zu haften. Außerdem sind vom Auftrag-geber die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen (Warnung, Beleuchtung usw.) zu beachten.
c.) Beschädigung von Transportbehältern:
Während der Mietdauer haftet der Auftraggeber für alle Schäden an den bereitgestellten Behältern. Es empfiehlt sich, diese insbesondere gegen Feuer zu versichern.
d.) Miete:
Die/der Transportbehälter wird längstens 1 Woche kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei längerer Nutzungsdauer ist die z. Z. übliche Miete zu zahlen!