AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Containerdienst
1. Allgemeines:
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Rückseite unserer Formulare abgedruckt und gelten nach Überreichung als anerkannt. Bei mündlicher Auftragserteilung gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen nach Kenntnis schriftlich widersprochen wird.
2. Preise und Angebote:
Die Lieferungen und Leistungen erfolgen jeweils zu den zum Leistungszeitpunkt gültigen Listenpreisen. Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und ohne Bindungswirkung. Wir sind berechtigt, längstens 8 Tage nach Eingang eines Auftrages diesen ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Angegebene Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindliche Zirka-Termine, der Kunde ist nicht berechtigt, Ersatzansprüche gegen uns wegen Verzögerung unserer Leistung zu erheben.
3. Zahlungsbedingungen:
Grundsätzlich sind unsere Leistungen 14 Tage netto zu bezahlen. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen der Schriftform. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 10 % Verzugszinsen p. a. ab Fälligkeitsdatum verrechnet. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Gegenforderungen zu kompensieren. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt unsere Behälter auch teilbefüllt zu Lasten des Kunden abzuholen oder bis zur Klärung des Sachverhaltes stehen zu lassen. Sollten fällige Rechnungen nicht termingerecht durch den Auftraggeber beglichen werden, sind wir berechtigt, ohne jede weitere Benachrichtigung den Gerichtsweg einzuschlagen. Zuvor vereinbarte Preisnachlässe, Rabattgewährungen und Aktionen sind in diesen Fällen nicht mehr gültig, auch wenn diese schriftlich vorliegen, sondern es werden für alle nicht beglichenen Rechnungen auch im nachhinein die in unserer Preisliste angegebenen Listenpreise samt für die Rechtsdurchsetzung notwendigen Spesen und Gebühren verrechnet. Wird eine von uns geltend gemachte Rechnung durch den Auftraggeber nicht termingerecht beglichen, wird die Gesamtsumme aller Aufträge bzw. Außenstände sofort fällig.
4. Leistungsumfang:
Der Umfang unserer Leistungen ist das Bereitstellen und Vermieten von Mulden und Containern (Behälter) zum Befüllen durch den Kunden, den Abtransport der befüllten Behälter, die Entsorgung bzw. andere Verwertung des Abfalls sowie diverse Transportleistungen. Die Abfälle sind vom Kunden entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Normen, sowie unserer Übernahmekriterien zu deklarieren. Der Kunde haftet für sämtliche Kosten und Schäden, die uns durch eine unrichtige Deklaration entstehenden. Wir sind berechtigt, die Abfälle auf Kosten des Kunden zu untersuchen und zu analysieren. Die Abfälle gehen mit der Übernahme durch uns in unser Eigentum über. Wir sind berechtigt, auch nach Übernahme der Abfälle diese an den Kunden rückzustellen, wobei dieser zur Rücknahme verpflichtet ist. Abfallverursacher und Anlieferer (z.B.: Frächter und Partnerfirmen) haften uns für sämtliche Verbindlichkeiten solidarisch. Die Behälter dürfen nur bis der von uns angegebenen Inhaltsgröße und Ladegewicht befüllt werden. Auf jeden Fall sind die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Für Um- oder Abladungen wegen Überbefüllung der Behälter hat der Kunde zu sorgen. Der jeweilige Aufstellungsort für Mulden und Container ist vom Kunden genau festzulegen. Der Kunde sorgt für entsprechende Manipulationsfläche zur Aufstellung bzw. zum Wechseln bzw. Abholen der Behälter, andernfalls sind wir berechtigt diesbezüglich Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Erforderliche Bewilligungen zur Aufstellung von Behältern sind vom Kunden rechtzeitig einzuholen und die entsprechenden Gesetze und behördlichen Vorschriften zu beachten. Die Zufahrt für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigem Gesamtgewicht von 26 to muss gegeben sein. Für Schäden auf den jeweiligen Abstellflächen und deren Zufahrten, die nur durch das Zu- und Abfahren bzw. Abstellen und Aufnehmen der jeweiligen Behälter auftreten, haftet der Kunde. Wir stellen unseren Kunden die Behälter bis zu 14 Kalendertagen mietfrei zur Verfügung, danach ist eine Miete pro angefangenem Tag zu entrichten. Jede Beschädigung von Behältern während der Befüll- oder Stehzeit hat der Kunde zu vertreten. Unsere Behälter dürfen nur von Fahrzeugen unserer Firma transportiert, umgestellt, entleert oder bewegt werden. Absetzmulden und Abrollcontainer sind nicht als Lastaufnahmemittel zugelassen und dürfen daher nicht verhoben werden.
5. Gewährleistung und Schadenersatz:
Reklamationen sind innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung bzw. Leistung, bei sonstigem Erlöschen sämtlicher Gewährleistungsansprüche, schriftlich zu erstatten. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die unseren Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung entstandenen Schäden.
6. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand:
Es gilt ausschließlich deutsches Recht als vereinbart. Als Erfüllungsort und als Gerichtsstand das sachliche zuständige Gericht in Koblenz vereinbart.