1. Allgemeines
1.1. Die Allgemeinen Leistungsbedingungen des AN gelten ausschließlich; entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, der AN hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Leistungsbedingungen des AN gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen für den Kunden vorbehaltlos ausgeführt werden. Dies gilt auch für die Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSp), soweit sie den Allgemeinen Leistungsbedingungen des AN widersprechen.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1. Der Leistungsort und der damit unmittelbar verbundene Transportweg müssen vom Kunden für den AN gefahrlos zugänglich und soweit zutreffend, schnee- und eisfrei bzw. abgestumpft gehalten werden. Erfordern es die Umstände des Einzelfalls, hat der Kunde die Einweisung des AN vorzunehmen bzw. Besonderheiten auf dem Auftrag zu benennen. Erforderliche Genehmigungen hat der Kunde einzuholen, insbesondere für die Aufstellung von Containern, Behältern und sonstigen Gefäßen. Im Falle anderer Vereinbarungen dazu trägt der Kunde die Kosten.
2.2. Der Kunde ist zur vorherigen exakten Unterrichtung des AN über die Zusammenset-zung der aufzunehmenden bzw. zu transportierenden Stoffe bzw. Gegenstände und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, Rechtsverordnungen, Satzungen und erteilter behördlicher Auflagen verpflichtet.
2.3. Soweit vorgeschrieben, ist der Kunde verpflichtet, den Abfall ordnungsgemäß nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie den entsprechenden Rechtsverordnungen zu deklarieren und dies dem Frachtführer mitzuteilen und die abfallrechtlichen Begleitpapiere (z. B. Entsorgungs- / Verwertungsnachweis, Abfallbegleitscheine) zur Verfügung zu stellen.
2.4. Die vom AN zur Verfügung gestellten Container, Behälter oder sonstigen Gefäße dürfen nur zu dem vereinbarten Zweck verwendet werden. Der Auftraggeber trägt die Gefahr für Verlust und Beschädigung einschließlich Totalschaden, der ihm zur Verfügung gestellten Container, Behälter oder sonstiger Gefäße. Der Stellplatz muss für die Aufstellung geeignet sein. Die Container oder sonstige Gefäße dürfen vom Kunden nicht überladen bzw. verunreinigt werden.
3. Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden
3.1. Der Kunde trägt die Kosten, die durch nicht zugelassene oder nicht vereinbarte Stoffe oder Gegenstände verursacht werden, die dem AN übergeben wurden und die durch der AN oder von ihm beauftragte Dritte getrennt bzw. für die anderweitige Mehraufwendungen getätigt werden müssen. Der Kunde haftet für Schäden, die durch nicht zugelassene und/oder nicht vereinbarte Stoffe oder aus Unterlassung von Sicherungshandlungen von ihm verursacht werden.
3.2. Sollte sich vor oder bei der Be- oder Entladung herausstellen, dass sich unter den zu entsorgenden Gegenständen oder Abfällen Stoffe befinden, die nicht den Vereinbarungen mit dem AN entsprechen oder falsch deklariert sind, ist der AN berechtigt, die Entsorgung abzulehnen.
3.3. Im Falle des durch den Kunden verursachten nutzlosen Anfahrens oder Bereitstellens durch den AN, hat der Kunde dem AN den entstandenen Schaden zu ersetzen.
3.4. Der AN ist nicht vertraglich verpflichtet, in den übernommenen Materialien nach Gegenständen suchen zu lassen oder eine Suche zu erlauben.
4. Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Kunde kann seine vertraglichen Rechte, Ansprüche und Pflichten - insbesondere bei strittigen Forderungen - nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AN an Dritte übertragen.
5. Höhere Gewalt
Wird der AN infolge höherer Gewalt wie Streik, Aussperrung, Blockade oder behördliche Anordnung vorübergehend in seiner Tätigkeit eingeschränkt oder unterbrochen, so hat der AN Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten.
6. Preise/Zahlung
6.1. Die vereinbarten Festpreise gelten für die angegebene Dauer, ansonsten für die Dauer des Vertrages. Sollten keine ausdrücklich als solche bezeichneten Festpreise vereinbart worden sein, gilt die jeweils aktuelle Preisliste des AN.
6.2. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist die Zahlung vom Kunden (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Zahlung tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Schuldner kann jedoch auch vor Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit der Zahlung durch Mahnung in Zahlungsverzug gesetzt werden.
6.3. Die Zahlung gilt als vollzogen, wenn der zu zahlende Betrag dem Konto des AN gutgeschrieben ist. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Sämtliche damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Soweit nicht ausdrücklich Scheckzahlung vereinbart ist, behält sich der AN vor, den Scheck jederzeit zurückzugeben.
6.4. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der AN berechtigt, gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder eines öffentlichen Sondervermögens, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz zu fordern.
6.5. Im Falle des Zahlungsverzugs eines Verbrauchers ist die AN berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.
6.6. Falls der AN einen höheren Verzugsschaden nachweist als gem. 6.4. oder 6.5. berechenbar, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.
6.7. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung rechtskräf-tig festgestellt oder anerkannt ist. Das Gleiche gilt, soweit der Kunde ein Unternehmen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
7.
7. Haftung des AN
7.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der AN die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Fälle, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des AN beruhen. Einer Pflichtverletzung des AN steht die seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die der AN darüber hinaus zu vertreten hat, ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2. Kommt der AN in Verzug, kann der Kunde - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 % - insgesamt jedoch höchstens 10 % - des Preises für den Teil des Leistungsgegenstandes verlangen, mit dem der AN in Verzug kam. Entschädigungsansprüche des Kunden, die darüber hinausgehen, sind in allen Fällen des Verzuges ausgeschlossen. Diese Begrenzung bzw. dieser Ausschluss gilt nicht, soweit die Ausnahmefälle des Punktes 7.1. vorliegen.
7.3. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden bleibt unberührt, ebenso sein Recht der Minderung bei fehlgeschlagener Nachbesserungsleistung sowie auf Aufwandsersatz.
7.4. Soweit der AN aus vertraglichen Ansprüchen haftet, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres gegenüber Verbrauchern, ansonsten innerhalb eines halben Jahres. Diese Fristen gelten nicht in den Ausnahmefällen des Punktes 7.1.
7.5. Die zwingenden Bestimmungen des Umwelthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7.6. Eine weiter gehende Haftung auf Schadensersatz als in 7.1. bis 7.3. vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB.
7.7. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem AN ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt das auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Rücktritt
Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag ist - mit Ausnahme der Mängelhaftung - nur in Fällen der vom AN zu vertretenden Pflichtverletzung zulässig.
9. Schriftform
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem AN und dem Kunden getroffen wurden, sind im vorliegendem Vertrag niedergelegt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung der Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
10. Datenschutz
Die vom Auftraggeber/Auftragnehmer übergebenen Daten werden ausschließlich unter Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Erfüllungsort für die Zahlung ist Erfurt
11.2. Soweit der Kunde Unternehmen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des AN ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. In dem im vorherigen Satz genannten Kundenkreis ist der AN berechtigt, den Kunden am Hauptsitz seines Unternehmens zu verklagen.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag Ihrer Auftragsbestätigung / des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der SWE Stadtwirtschaft GmbH, Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt, Telefax: 0361 564-3456, E-Mail: container-shop@stadtwerke-erfurt.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür ein Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.