Stellgenehmigung Rheinisch-Bergischer Kreis
Sie möchten Ihren Container auf öffentlichen Grund in Rheinisch-Bergischer Kreis aufstellen?
Dazu benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Stadt bzw. Gemeindeverwaltung für Rheinisch-Bergischer Kreis.
Die Sondernutzungserlaubnis für Rheinisch-Bergischer Kreis erhalten Sie in der Regel beim Amt für Straßenbau/ der Verkehrsbehörde. Klicken Sie bitte hier!