Bestellung
Alle Geschäfte und Vertragsabschlüsse werden für den Verkäufer erst verbindlich , wenn sie in der schriftlicher Form bestätigt oder durch Lieferung der Ware ausgeführt wurden.

Preise
Für die Berechnung der Preise sind die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise unter Beachtung bestehender Preisvorschriften maßgebend.

Lieferung
Die Lieferfristen sind unverbindlich, werden aber nach Möglichkeit eingehalten. Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrecht wegen verzögerter Leistung können nicht geltend gemacht werden. Das gleiche gilt für die Lieferstörungen durch Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen und Streik.

Bezahlung

Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und höchstens mit einer Laufzeit von drei Monaten, zahlbar auf einem Landeszentralbankplatz, in Zahlung genommen.
Für die gesamte Laufzeit hat der Käufer die Diskonts und Einzugsspesen zu Tragen. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, Mahn- und Einzugskosten gehen zu Lasten des Käufers. Aufrechnung und Zurückhaltung sind nur zulässig wenn der Verkäufer die Gegenforderung rechtsverbindlich anerkannt hat. Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn der Verkäufer über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Zahlungen durch Scheck oder Wechsel gelten erst mit deren Einlösung als erfolgt.

Beanstandungen

Beanstandungen finden nur bei Geltendmachung innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware Berücksichtigung. Sie berechtigen nicht für Minderung oder Zurückhaltung des Kaufpreises.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur restlosen Barzahlung sämtlicher Forderungen und zur Begleichung eines etwa zu Lasten der Käufers sich ergebenden Kontokorrentsaldos bleiben die Warenlieferungen im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist zur Verfügung über die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Verpfändung oder Sicherungsübereignungder Waren an Dritte ist unzulässig und dem Verkäufer gegenüber unwirksam. Von einer Pfändung oder sonstigen Beschlagnahme durch Dritte ist dem Verkäufer Mitteilung zu machen.Der Käufer ist des Weiteren verpflichtet, dem Verkäufer jegliche Unterstützung bei der Intervention gegen den Vollstreckungsgläubiger zu gewähren. Bei Zahlungseinstellung ist der Käufer vom ersten Tage an nicht mehr über die Ware verfügungsberechtigt. Er ist verpflichtet, die Zahlungseinstellung dem Verkäufer sofort anzuzeigen und die nochvorhandenen Bestände bekanntzugeben.
Verarbeitet der Käufer die Ware, geht das Eigentum der entstandenen Halb- und Fertigerzeugnise auf den Verkäufer über. Der Käufer ist bis zur Veräußerung Verwahrer. Wird die gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, tritt der Käufer schon jetzt sein Eigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an den Verkäufer ab. Handelt der Käufer diesen Verpflichtungen zuwider, isr der Verkäufer berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Celle.

Besondere Vereinbarungen

Von diesen Bedigungen abweichende Abmachungen gelten nur, wenn sie schriftlich beiderseits bestätigt sind. Im übrigen sind diese Bedigungen ausschließlich maßgebend, auch wenn den Einkaufsbedigungen des Käufers nicht widergesprochen wird.


Zusätzliche Geschäts- und Lieferbedigungen

Die Beseitigung von Sondermüll oder Chemiklien wie z.B. Asbest oder PCB sowie Öltanks und ölhaltige Böden sind, wenn im Angebot nichtb beschieben, nicht mit enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, daß sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen stillgelegt werden und zwar ein Meter außerhalb dem abzubrechenden Gebäudes. Das Gebäude muss außerdem bauseits von Inventar und Müll geräumt werden. Für Ausräumen, Abtransport und Entsorgung von zurückgelassenem Inventar (kein Sondermüll) entstehen für den Kunden Mehrkosten (zzgl. der gesetzliche Mehrwertsteuer) pro angefangene Tonne.

Unsere Rechnung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto Kasse nach Erhalt ohne Abzug. Beanstandungen der Rechnung und Lieferung sowie Leistung sind sofort zu erbringen. Danach gilt die Leistung und Rechnung als anerkannt.

Das Einbehalten von Sicherheiten ist bei Abbrucharbeiten nicht üblich und wird daher von uns auch nicht anerkannt.

Sämtliche Leistungen und Lieferungen erfolgen aufgrund der anliegenden Geschätsbedigungen.