Liebe Kunden, leider können wir Ihnen für diesen Landkreis noch keine Leistungen anbieten. Wir decken bereits 84% der Bundesrepublik ab und arbeiten am weiteren Ausbau unseres Systems.

Lieber Entsorger, falls Sie sich für diesen Landkreis interessieren, finden Sie hier ein Angebot für Entsorger.

Zur Zeit können wir Ihnen keinen Containerdienst für Ortenaukreis mit eigenem Containershop anbieten. Wir arbeiten am weiteren Ausbau des Systems und hoffen, dass Sie bald auch für Ortenaukreis Container bestellen und mieten können.

Altholz (nicht behandelt) Ortenaukreis

Altholz ist naturbelassenes Vollholz ohne eine Oberflächenbehandlung wie Anstrich, Lasur, Lackierung oder Imprägnierung.

Dazu gehören:

  • Balken und Bretter
  • Furnierholz
  • Paletten und Kisten
  • Holzkisten
  • Schnittreste

    Bitte berücksichtigen Sie: Behandeltes oder kontaminiertes Holz hat in diesem Container nichts zu suchen. Diese Abfälle müssen separat entsorgt werden.

    Ausgeschlossen sind z.B.:
  • Eisenbahnschwellen
  • druckimprägniertes Holz z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände
  • mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
  • Baumstämme, Baumstubben und Wurzeln

    Allgemeine Hinweise:
    Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

Abbruchholz (Altholz behandelt) Ortenaukreis

Abbruchholz besteht aus sortenrein gesammelten Holzabfällen aus Baumaßnahmen.
Es kann behandelt oder unbehandelt sein. Abbruchholz besteht meist aus:

  • Holz ähnlichen Stoffen wie Schaltafeln
  • Fensterrahmen (ohne Scheiben)
  • Parkett und Bodenbretter
  • Türen
  • Paletten aus Holzwerkstoffen

    Ausgeschlossen sind z.B.: Eisenbahnschwellen oder imprägnierte Hölzer

    Allgemeine Hinweise:
    Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

Baumischabfall (Baustellenabfall) Ortenaukreis

Baumischabfälle sind ein bei Baumaßnahmen anfallendes Gemisch aus sowohl mineralischen und nicht mineralischen Stoffen. Zu den Baumischabfällen gehören:

  • Tapetenreste
  • Kabel und Rohre
  • Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
  • Gips- und Gipskartonplatten
  • Gasbeton (Yton)
  • Metalle wie z.B. Träger, Moniereisen, Heizkörper
  • Fensterrahmen mit Glasresten
  • Türen
  • Kunststoffe
  • Verpackungen

    Ausgeschlossen sind z.B.:
  • Sonderabfälle
  • häufig Dachpappe
  • Asbestzement (Eternit)
  • Hausmüll
  • Autoreifen
  • Isolier- und Dämmstoffe
  • Farb- und Lackeimer
  • Flüssige Stoffe

    Allgemeine Hinweise:
    Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

Bauschutt Ortenaukreis

Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien die bei Baumaßnahmen anfallen z.B.:

  • Mauerwerk
  • Ziegelsteine
  • reiner Betonabbruch
  • Fliesen und Kacheln
  • Dachziegel
  • Mörtel- und Putzreste
  • Waschbecken und Toiletten

    Ausgeschlossen sind z.B.:
  • alle flüssigen Abfälle
  • Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm
  • Gas- oder Porenbeton
  • Metalle z.B.Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper oder Kabel
  • Strohmatten und Rabitzdrahtwände
  • Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
  • Gips- und Gipskartonplatten
  • Styroporplatten oder Teeranhaftungen
  • Glasreste
  • Kunstoffolien, Farbeimer und Lackdosen

    Achtung:
    Falls der Container nicht ausschließlich mit mineralischen Bestandteilen gefüllt sein, müssen wir diesen Container als Baumischabfall (wesentlich teuerer) entsorgen.

    Allgemeine Hinweise:
    Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

Bodenaushub (Erdaushub) Ortenaukreis

Bodenaushub besteht aus:

  • Mutterboden
  • Sand
  • Erde
  • Lehm
  • Kies
  • Steinen

    Bitte halten Sie den Bodenaushub frei von Verunreinigungen.

    Allgemeine Hinweise:
    Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

Garten- und Parkabfälle Ortenaukreis

Bestandteile von Garten- und Parkabfällen sind:

  • Laub
  • Grün- und Strauchschnitt
  • Äste und Wurzeln
  • Rasen
  • Sträucher
  • kleinere Bäume

    Bitte beachten Sie insbesondere bei Ästen und Wurzeln, Sträuchern und kleinen Bäumen, das der Durchmesser maximal 15 cm und die Länge maximal 1 m betragen darf. Möglicherweise können Sie Äste oder Wurzeln spalten oder kürzen.
    Ausgeschlossen sind z.B.:
  • Baumstubben, Wurzeln und Baumstämme ab 15 cm
    Durchmesser oder über 1m Länge
  • Laub vom Straßenrand (kontaminiertes Laub)
  • Küchen- und Speiseabfälle

    Allgemeine Hinweise:
    Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

Sperrmüll Ortenaukreis

Sperrige Haushaltsgegenstände, die auf Grund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in den Mülltonnen eingefüllt werden können. Sperrmüll fällt bei Entrümpelungsmaßnahmen, Wohnungsauflösungen oder z.B. Kellerausräumungen an.

Z.B.:

  • Möbel
  • Matratzen
  • Teppiche
  • Fenster und Türen

    Nicht zum Sperrmüll gehören:
  • Restmüll
  • Sonderabfall wie Batterien, Farben und Lacke
  • Abfälle aus Renovierungs- und Umbaumaßnahmen
  • Elektroaltgeräte und Kühlgeräte
  • Sperrmüll aus Gewerbebetrieben
  • Kleinteile die in Kartons oder Säcke verpackt sind
  • Wertstoffe wie Papier, Glas, Schrott
  • Altreifen
  • Gartenabfälle
  • Verpackungen mit dem Grünen Punkt

    Allgemeine Hinweise:
    Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

Asbestabfall Ortenaukreis

Sogenannte fest gebundene Asbestprodukte sind z.B.:

  • Asbestzement
  • Fassadenverkleidungen
  • Eternit-/Welleternitplatten
  • Blumenkästen
  • Heizungsverkleidungen
  • Rohre
  • Sanitärwände
  • Lüftungskanäle

    Asbest muß verschlossen, verpackt oder in geschlossenen Containern) verladen und transportiert werden.

    Bitte beachten Sie:
    Bei Vermischungen von Asbest mit anderen Materialien werden Diese automatisch auch zu Asbestabfall. Selbst wenn wir also in einem preisgünstigen Bauschuttcontainer auch nur geringe Mengen Asbest finden, wird damit der gesamte Container zum Asbestcontainer.

Dachpappe und Teerpappe Ortenaukreis

besteht aus einer mit Teer oder Bitumen getränkten Pappe, die als Feuchtigkeitssperre in Gebäuden verwendet wird. Teilweise wird in die Dachpappe Sand feiner Kies oder Schiefersplitter eingewalzt. Dachpappen gelten, auf Grund ihres Teergehalts, als gefährlicher Abfall. Bitte lagern Sie die Dachpappe getrennt von anderen Abfällen.

Das darf nicht in den Container:

  • Holz
  • Folien
  • Tapetenreste
  • Kabel
  • Rohre
  • Isolier- und Dämmstoffe
  • Gips- und Gipskartonplatten
  • Metalle
  • Türen
  • Kunststoffe
  • Papier

Poltergut Ortenaukreis

Zum Poltergut gehören:

  • Porzellan
  • Steingut
  • Blümentöpfe
  • Keramikartikel
  • Fliesen
  • Waschbecken
  • Toilettenschüsseln

    Nicht zulässig sind:
  • Glas (Glas steht für Glück, das nicht zerstört werden soll)
  • Spiegel (ein zerbrochener Spiegel steht für sieben Jahre Pech)

    http://de.wikipedia.org/wiki/Polterabend