Altholz
Was ist Altholz?
Holzabfall wird als Altholz, Gebrauchtholz, Abfallholz oder Recyclingholz bezeichnet. Altholz ist verbautes, zumeist behandeltes Holz, das bei Baumaßnahmen wie Abriss oder Renovierung von Gebäuden anfällt. Dazu gehören Massivhölzer ebenso wie Holzwerkstoffe, Span- und Tischlerplatten. Auch Verbundhölzer gehören zur Abfallart Altholz. Unterschieden wird zwischen unbelastetem und schadstoffhaltigem Holz.
Altholz entsorgen
Altholz entsorgen Sie getrennt von den restlichen Abbruchmaterialien in einem eigens dafür bereitgestellten Container. So lassen sich auf Baustellen in einem erheblichen Maße Entsorgungskosten sparen. Die Containerdienste entsorgen zwei verschiedene Arten von Altholz in jeweils dafür vorgesehenen Containern: [https://www.containerbestellung24.de/altholz/abrissholz-abbruchholz.html Abbruch-] und Bauholz und nicht behandeltes Altholz.
Container für Altholz mieten
Wenn Sie Fragen zur [https://www.containerbestellung24.de/altholz/altholzentsorgung.html Entsorgung von Altholz] haben, hilft Ihr lokaler Entsorger gerne weiter. Im Container-Shop finden Sie die Kontaktdaten, alle Kosten und Preise und können 24 h einen Container für Altholz mieten und bestellen.
Altholz wird klassifiziert in die Fraktionen
A I: nicht behandeltes Altholz wie Holzpaletten, Verpackungen und Transportholzkisten aus naturbelassenem Vollholz
A II: behandeltes Altholz, z.B. Paletten aus Holzwerkstoffen oder Betonschalungshölzer
A III: belastetes Holz wie Sperrmüll Holz oder Paletten aus Verbundstoffen
A IV: besonders belastetes Holz wie Sparren aus Dächern oder auch Fenster
Nicht behandeltes Altholz
Nicht behandeltes Altholz ist naturbelassenes Vollholz ohne Anstrich, Lasur, Lackierung oder Imprägnierung.
Hierzu zählen: Balken und Bretter, Furnierholz, unbehandelte Paletten und Holzkisten, sowie Schnittreste, die bei der Holzverarbeitung entstehen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass behandeltes oder kontaminiertes Altholz aussortiert wird. Diese Abfälle sollten separat entsorgt werden.
Ausgeschlossen sind z.B.: Eisenbahnschwellen, druckimprägniertes Holz, wie zum Beispiel Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände und generell mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz.
Baumstämme, Baumstubben und Wurzeln zählen in der Regel zu den [https://www.containerbestellung24.de/gartenabfaelle/ Garten- und Parkabfällen], die bei Gärtnern und Betrieben des GaLaBaus anfallen.